Datenschutz
in KMU

Neue Pflichten
für KMU

Am 25. Mai 2018 kommt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen regelt.

Da es keinen Betrieb oder Verein gibt, der nicht in irgend einer Form personenbezogene Daten verarbeitet, und sei es nur in handschriftlicher Form, ist praktisch jeder — ohne Ausnahme — von der neuen Gesetzgebung betroffen und auch verpflichtet die dort genannten Anforderungen zu erfüllen.

Das kostenfreie Buch, sowie Merkblatt «Datenschutz in KMU» und die dazu erhältliche Software (in Vorbereitung) unterstützen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen auf einfachste Weise den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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